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e5-Salzburg

e5-Service: Energieerzeugung, Ver- und Entsorgung

Beratungsstellen

Erneuerbare Wärme:

e5-Gemeinden werden durch die e5-Betreuer in Fragen der erneuerbaren Wärmeversorgung im Gemeindegebiet unterstützt. Ausgehend von kommunalen Gebäuden, können über Mikronetze auch private Objekte an eine Nahwärmeversorgung angebunden werden.

Für die Abklärung der Fördermöglichkeiten von Land und Bund stehen folgende Stellen zur Verfügung:

Land Salzburg - Bioenergie

Kommunalkredit Public Consulting (KPC) - Biomasse-Nahwärmenetze, Mikronetze

Strom aus erneuerbaren Quellen:

e5-Gemeinden werden durch die e5-Betreuer in Fragen der Stromerzeugung für den Eigenbedarf in kommunalen Gebäuden unterstützt. Dazu zählen Potenzialabschätzungen sowie die Sondierung der technisch-wirtschaftlichen Machbarkeit von Photovoltaik-Anlagen.

Betriebe im Bundesland Salzburg erhalten eine Beratung durch umwelt service salzburg.

Für Fragen zur Revitalisierung von Wasserkraftanlagen im Gemeindegebiet stehen die Wasserkraftberater des Landes zur Verfügung:

Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG):

Gemeinden und Privatpersonen können seit Sommer 2021 "Erneuerbare Energiegemeinschaften" gründen. Durch reduzierte Netztarife und Abgaben kann der Austausch von Überschuss-Strom auf lokaler und regionaler Ebene eine neue wirtschaftliche Basis erhalten. Ziel ist der zusätzliche Ausbau von Strom-Erzeugungsanlagen in den Gemeinden.

Österreichische Koordinationsplattform: Allgemeine Information, FAQ, Grundlagen für EEG

Beratungsstelle des Landes Salzburg: SIR - Bereich Energie

 

Förderungen für Anlagenerrichter (Strom, Wärme)

Förderstelle -
Förderprogramm 
Maßnahmen  Anmerkung
OeMAG Photovoltaik-Anlagen, Investitionszuschuss nach EAG

Abgestufte Förderung für Aufdachanlagen  und freistehende Anlagen. 4 Kategorien bis 1.000 kWp, Jahr 2023: 4 Fördercalls

Information (EAG-Abwicklungsstelle): Richtlinien, Termine Fördercalls

Information (PV-Austria)

Energieressort des Landes Salzburg Photovoltaik-Großanlagen

Gemeinschaftsanlagen, PV-Anlagen für Nahwärmeversorgung, Vereine oder konfessionellen Einrichtungen

mind. 20 kWp, Förderpauschale pro kWp; zusätzl. Sockelbetrag für Gemeinschaftsanlagen oder Anlagen, die durch Dritte errichtet und betrieben werden

Einreichung vor Bestellung der Anlage

Information

Energieressort Land Salzburg

 

 

Photovoltaik-Anlagen für private Haushalte und Landwirte

PV-Anlagen auf oder an Gebäuden, max. 20 kWp, EUR 150 / kWp; bis 10 kWp ohne rechnerischen Nachweis des Eigenverbrauchs;

Kombination mit der Bundesförderung (EAG-Investitionszuschuss) zulässig

Einreichung vor Bestellung der Anlage

Information

Wohnbauförderung Land Salzburg Photovoltaik-Anlage bei bestehenden Wohngebäuden

Förderung in % der Gesamt-Errichtungskosten, abhängig vom Gesamt-Energiestandard des Gebäudes, bis zu 30 % + Zuschläge

Planungsenergieausweis vor Aufnahme der Sanierung, Förderantrag nach Umsetzung

Gebäudealter mind. 5 Jahre nach Baufertigstellung

Kombination mit der Bundesförderung (EAG-Investitionszuschuss) zulässig

Information

OeMAG    Kleinwasserkraft < 2 MW, inkl. Trinkwasser-Kraftwerke

Wahlmöglichkeit:
Investitionszuschuss nach EAG oder Förderung über Marktprämien

Investitionszuschuss

Marktprämien

Kommunalkredit Public Consutling (KPC) Errichtung oder Optimierung von Biomasse-Nahwärmeanlagen, Kraft- Wärme-Kopplung, Mikro-Netzen

Einreichen können Betriebe, unternehmerisch tätige Organisationen oder Verein

Info-Blatt

KPC:
Siedlungswasser-
wirtschaft
 
Energieanlagen im Verbund mit Abwasser-Reinigung:
z.B. BHKW-Faulgas, PV-Anlage 

Anlagen für Erneuerbare Energie,
nur für Eigenbedarf

Information (KPC)

KPC:
Siedlungswasser-
wirtschaft
 
Energieanlagen im Verbund mit Wasserversorgung:
Trinkwasser-Kraftwerk,
PV-Anlage

Anlagen für Erneuerbare Energie,
nur für Eigenbedarf

Information (KPC)