e5-Service: Energieerzeugung, Ver- und Entsorgung
Beratungsstellen
Erneuerbare Wärme:
e5-Gemeinden werden durch die e5-Betreuer in Fragen der erneuerbaren Wärmeversorgung im Gemeindegebiet unterstützt. Ausgehend von kommunalen Gebäuden, können über Mikronetze auch private Objekte an eine Nahwärmeversorgung angebunden werden.
Für die Abklärung der Fördermöglichkeiten von Land und Bund stehen folgende Stellen zur Verfügung:
Kommunalkredit Public Consulting (KPC) - Biomasse-Nahwärmenetze, Mikronetze
Strom aus erneuerbaren Quellen:
e5-Gemeinden werden durch die e5-Betreuer in Fragen der Stromerzeugung für den Eigenbedarf in kommunalen Gebäuden unterstützt. Dazu zählen Potenzialabschätzungen sowie die Sondierung der technisch-wirtschaftlichen Machbarkeit von Photovoltaik-Anlagen.
Betriebe im Bundesland Salzburg erhalten eine Beratung durch umwelt service salzburg.
Für Fragen zur Revitalisierung von Wasserkraftanlagen im Gemeindegebiet stehen die Wasserkraftberater des Landes zur Verfügung:
Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG):
Gemeinden und Privatpersonen können seit Sommer 2021 "Erneuerbare Energiegemeinschaften" gründen. Durch reduzierte Netztarife und Abgaben kann der Austausch von Überschuss-Strom auf lokaler und regionaler Ebene eine neue wirtschaftliche Basis erhalten. Ziel ist der zusätzliche Ausbau von Strom-Erzeugungsanlagen in den Gemeinden.
Österreichische Koordinationsplattform: Allgemeine Information, FAQ, Grundlagen für EEG
Beratungsstelle des Landes Salzburg: SIR - Bereich Energie
Förderstelle - Förderprogramm |
Maßnahmen | Anmerkung |
OeMAG | Photovoltaik-Anlagen, Investitionszuschuss nach EAG |
Abgestufte Förderung für Aufdachanlagen und freistehende Anlagen. 4 Kategorien bis 1.000 kWp, Jahr 2023: 4 Fördercalls Information (EAG-Abwicklungsstelle): Richtlinien, Termine Fördercalls |
Energieressort des Landes Salzburg | Photovoltaik-Großanlagen |
Gemeinschaftsanlagen, PV-Anlagen für Nahwärmeversorgung, Vereine oder konfessionellen Einrichtungen mind. 20 kWp, Förderpauschale pro kWp; zusätzl. Sockelbetrag für Gemeinschaftsanlagen oder Anlagen, die durch Dritte errichtet und betrieben werden Einreichung vor Bestellung der Anlage |
Energieressort Land Salzburg
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Photovoltaik-Anlagen für private Haushalte und Landwirte | PV-Anlagen auf oder an Gebäuden, max. 20 kWp, EUR 150 / kWp; bis 10 kWp ohne rechnerischen Nachweis des Eigenverbrauchs; Kombination mit der Bundesförderung (EAG-Investitionszuschuss) zulässig Einreichung vor Bestellung der Anlage |
Wohnbauförderung Land Salzburg | Photovoltaik-Anlage bei bestehenden Wohngebäuden |
Förderung in % der Gesamt-Errichtungskosten, abhängig vom Gesamt-Energiestandard des Gebäudes, bis zu 30 % + Zuschläge Planungsenergieausweis vor Aufnahme der Sanierung, Förderantrag nach Umsetzung Gebäudealter mind. 5 Jahre nach Baufertigstellung Kombination mit der Bundesförderung (EAG-Investitionszuschuss) zulässig |
OeMAG | Kleinwasserkraft < 2 MW, inkl. Trinkwasser-Kraftwerke |
Wahlmöglichkeit: |
Kommunalkredit Public Consutling (KPC) | Errichtung oder Optimierung von Biomasse-Nahwärmeanlagen, Kraft- Wärme-Kopplung, Mikro-Netzen |
Einreichen können Betriebe, unternehmerisch tätige Organisationen oder Verein |
KPC: Siedlungswasser- wirtschaft |
Energieanlagen im Verbund mit Abwasser-Reinigung: z.B. BHKW-Faulgas, PV-Anlage |
Anlagen für Erneuerbare Energie, |
KPC: Siedlungswasser- wirtschaft |
Energieanlagen im Verbund mit Wasserversorgung: Trinkwasser-Kraftwerk, PV-Anlage |
Anlagen für Erneuerbare Energie, |