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Thema 6 "Kostenoptimierter Betrieb"

Über die Lebensdauer eines Gebäudes gesehen fallen je nach Gebäudeart ca. 60-80 % der Gesamt-kosten während der Nutzungsphase an. Die Planungs- und Baukosten am Beginn sind nur der kleinere Teil. Moderne Bauten zielen darauf ab, ein optimales Verhältnis zwischen Errichtungskosten und laufendem Erhaltungsaufwand zu erreichen. Um diesen zu minimieren, sind Monitoringsysteme und eine laufende Feinabstimmung im technischen Betrieb des Gebäudes erforderlich.

6.1 Energiemonitoring

Energiemonitoring umfasst die laufende Aufzeichnung von Verbrauchsdaten, die bei optimaler Vor-gangsweise nach unterschiedlichen haustechnischen Anlagen (Lüftung, Pumpen, sonstiger Stromver-brauch, etc.) sowie nach Nutzungsarten innerhalb eines Gebäudes getrennt durchführbar ist. Auf Basis dieser Aufzeichnungen können aktuelle Fehlfunktionen im Haustechniksystem identifiziert, aber auch grundsätzliche Schwachstellenanalysen und Vergleiche mit anderen Gebäuden ähnlichen Typs (Benchmarking) durchgeführt werden.

Die ausgewerteten Verbrauchsdaten aller Gebäude einer Gemeinde sollen in ein laufendes „kommunales Energiecontrolling“ eingebracht werden. Es ist sinnvoll, bereits in der Entwurfsphase ein Monitoringkonzept zu erarbeiten, um die entsprechende Hardware bei der Ausschreibung und technischen Umsetzung berücksichtigen zu können.

Qualitätskriterien Energiemonitoring-System

Die Daten müssen dem Nutzer zur Auswertung zur Verfügung stehen und einen Zielwertvergleich ermöglichen. Es müssen mindestens 90 % der Ener-giemengen des HKLS-Systems im Energiebuchhaltungssystem erfasst werden. Hauptzähler sind für Wärmeversorgung (Gaszähler, Wärmezähler, etc.), elektrische Energie und Kaltwasserbezug aus Ortsnetz bzw. Brunnennutzung vorzusehen, Subzähler in jedem Fall für Lüftung, Warmwasserbereitung und repräsentative Heizkreise.

Detail-Beschreibung im jeweiligen klima:aktiv Kriterienkatalog  (Bürogebäude, Bildungseinrichtung, Pflegeheim,...)

Richtlinie Energieeffizienz, Land Salzburg, April 2015 (Pkt. 2.6): Online-Energiebuchhaltung für zentrale Systemtechnik (inkl. automatisierter täglicher Datentransfer, bei Gebäuden am 2.000 m2 BGF), Monatsdaten für Stromverbrauch und Wärmeertrag der Wärmepumpen und für Erträge der Photovoltaik-Anlage

6.2 Nutzerschulung

Niedrigenergie- und Passivhäuser mit hochwertiger Gebäudeausstattung verlangen nach spezieller Handhabung (z.B. beim Lüftungsverhalten). Deshalb sollten künftige Benutzer unbedingt vor Bezug und während der ersten Nutzungsphase im Umgang mit den gebäudetechnischen Vorgaben einge-schult werden. Wechselseitige Informationsflüsse erleichtern die Akzeptanz auf Nutzerseite und unter-stützen die Gebäudeverantwortlichen bei der Feinabstimmung im Betrieb.

Hinweise für Nutzer von Gebäuden

Stromspartipps

Lüftungstipps

Leitfaden für Nutzer Nutzungsleitfaden für Niedrigenergiehäuser

 

6.3 Wartung und Feinabstimmung

Der Übergang von der Errichtung eines Gebäudes zum laufenden Betrieb erfordert die exakte Feinab-stimmung aller haustechnischen Anlagen. So ist bspw. der hydraulische Abgleich von Heizanlagen ein wesentlicher Beitrag zur Optimierung des Heizenergiebedarfs. Als Voraussetzung für einen reibungslosen Übergang von der Errichtung in den Standardbetrieb gilt eine ausführliche Anlagenprotokollierung durch die mit der Umsetzung beauftragten Unternehmen.

Wesentliche Teilbereiche der Haustechnik erfordern laufende Wartungsabläufe, wie bspw. der Austausch von Filtern und sonstige mechanische Optimierungen bei Lüftungsanlagen. Die Wartung dient grundsätzlich der Erhaltung von Funktion, Wert und Betriebssicherheit der Anlagen. Die konkrete Wartungstätigkeit umfasst das Erstellen eines Wartungsplanes, die Durchführung der Wartung, die Messung und Funktionskontrolle sowie Rückmeldung und Dokumentation besonderer Beobachtungen.

Übergabeprotokoll und Instandhaltungskriterien Nutzerhandbuch - Richtlinie für Haustechnik-Planungen: Ökokauf Wien; darin Richtlinie „Instandhaltungsfreundliche Gestaltung“ (S. 1-2)
Zugänglichkeit zu Betriebsdaten und Funktionsübersicht Richtlinie Energieeffizienz, Land Salzburg, April 2015 (Pkt. 2.6): Ablesbarkeit der laufenden Betriebsdaten, Verfügbarkeit von Bedienungsanleitung, Funktionsschema, Inbetriebnahmeprotokoll